10-07-2009Das besondere Kirchgeld
"Tritt der Hauptverdiener (meist der Ehemann) aus der Kirche aus, während der andere Ehegatte, der keine oder nur sehr niedrige eigene Einkünfte hat, Kirchenmitglied bleibt, muss das Ehepaar keine Kirchensteuer zahlen, da dem kirchensteuerpflichtigen Ehegatten keine anteilige Bemessungsgrundlage zugeordnet werden kann. Die Kirchen haben jedoch die gesetzlich abgesicherte Möglichkeit, den kirchensteuerpflichtigen Ehegatten über das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe doch noch zur Kasse zu bitten. Es wird dann wie die »normale« Kirchensteuer im Einkommensteuerbescheid festgesetzt. ...
... Das besondere Kirchgeld wird in allen Bundesländern erhoben, ausgenommen in einigen Gemeinden und Bistümern."
Ist das zufassen? Wie war das mit der Trennung von Kirche und Staat?